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»JEDE REISE BEGINNT MIT EINEM ERSTEN SCHRITT.«
Laotse
+ DER ERSTE SCHRITT IN MEINE PRAXIS
- Der erste Schritt in meine Praxis ist deine/Ihre telefonische Anmeldung zu den Telefonsprechzeiten.*
- Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erfolgt die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten.
- Jugendliche und junge Erwachsene ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können sich selbst auch ohne das Einverständnis der Eltern anmelden.
- * Die Anmeldung ist aus Datenschutzgründen nur zu den Telefonsprechzeiten dienstags und mittwochs von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich.
+ ERSTGESPRÄCH | PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE
- Bevor eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden kann, lernen wir uns in einem Erstgespräch* kennen. Dabei soll zunächst das Vorliegen eines individuellen Behandlungsbedarfs abgeklärt werden. Sollte eine Psychotherapie angezeigt und geeignet sein, werden weitere Termine vereinbart. Es können fünf Termine im Rahmen der Sprechstunden stattfinden.
- * Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte des Kindes/Jugendlichen mit.
+ PROBATORISCHE SITZUNGEN
- Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden finden sogenannte probatorische Sitzungen statt, die der weiteren Diagnostik und dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen dienen. Neben dem Vorliegen eines Behandlungsbedarfs ist auch die gegenseitige Sympathie wichtig für den Behandlungserfolg. Entschließen wir uns gemeinsam für eine Psychotherapie, erfolgt die Beantragung bei der zuständigen Krankenkasse.
+ THERAPIE
- Die Psychotherapie findet einmal wöchentlich an einem fest vereinbarten Termin statt. Ein Termin dauert 50 Min.
- Zu Beginn werden nach dem Kennenlernen und eingehender Diagnostik individuelle Therapieziele erarbeitet.
- Die Behandlung erfolgt nach dem wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Verhaltenstherapie und wird individuell an das Alter, die Problematik, die Ziele und die Vorlieben des Kindes/des Jugendlichen angepasst.
- Die Mitarbeit der Bezugspersonen [i.d.R. der Eltern] ist sehr wichtig für den Behandlungserfolg. Deshalb finden regelmäßig Sitzungen mit den Bezugspersonen statt. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr entscheiden in Rücksprache mit dem/der Therapeut/in selbst, wie intensiv ihre Eltern in die Therapie einbezogen werden sollen.
- Therapeutische Hausaufgaben zwischen den Therapiestunden sind ebenso ein wichtiger Bestandteil der Therapie, um z.B. Erlerntes im Alltag zu erproben und anzuwenden.
- Bei Bedarf erfolgt die Therapie in Zusammenarbeit und Absprache mit behandelnden Fachärzten.
- Die Dauer der Behandlung hängt von individuellen Faktoren ab und endet im Idealfall mit Erreichen deiner/Ihre Therapieziele. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 24 Behandlungsstunden [+6 Stunden für Bezugspersonen]. Eine Langzeittherapie beinhaltet 60 Behandlungsstunden [+15 Stunden für Bezugspersonen]. Darüber hinaus kann bei Bedarf eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.
+ SCHWEIGEPFLICHT
- Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht.
- Eine Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen und Mitbehandlern erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung.
+ KOSTEN
- Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Bei privat versicherten Patienten erfolgt eine Rechnungslegung durch die Praxis an den Patienten bzw. dessen Eltern. Eine Kostenerstattung von privaten Krankenkassen und der Beihilfe ist prinzipiell möglich. Die Kostenübernahme bezüglich psychotherapeutischer Behandlung sollten Sie jedoch im Vorfeld bei Ihrem Versicherungsträger abklären.